Wir unterstützen den Aufruf von Pouch Patrol gegen das Geschmacksverbot!
Die Website Pouch Patrol hat einen neuen Aufruf gestartet. Hintergrund ist, dass immer mehr Länder über ein Verbot von Geschmacksrichtungen bei alternativen Nikotinprodukten diskutieren oder dies planen. Zuletzt hat Spanien angekündigt, ein Geschmacksverbot für sowohl weiße Nikotinbeutel als auch E-Zigaretten umzusetzen.
Eine gefährliche Norm
Pouch Patrol betont, dass der Vorschlag nicht nur Spanien betreffen könnte, sondern auch einen gefährlichen Präzedenzfall für die gesamte EU schaffen könnte, wo mehrere Mitgliedstaaten bereits ähnliche Verbote eingeführt haben.
- • „Das ist absolut der Fall“, fährt Lindblad fort. „Das frühere Verbot von Tabak-Snus durch die EU war ein Fehler, und jetzt besteht die Gefahr, dass derselbe Fehler wiederholt wird, wenn man Geschmacksrichtungen oder sogar Nikotinbeutel komplett verbietet. Sieben EU-Länder haben bereits ein Geschmacksverbot für E-Zigaretten und weiße Snus-Produkte eingeführt. Je mehr Länder nachziehen, desto größer ist das Risiko, dass in Zukunft ein EU-weites Verbot und ein neuer Standard entsteht.“
In Spanien und in der gesamten EU raucht immer noch jede vierte Person, während in Schweden dank des traditionellen schwedischen Snus und der neuen weißen Portionsbeutel der Anteil auf nur 5 Prozent der Bevölkerung gesunken ist.
- • „Wir plädieren für eine vernünftige europäische Gesetzgebung, wie sie in Schweden existiert. Je mehr Alternativen Raucher haben, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie nicht nur die Produkte ausprobieren, sondern auch eine passende Option finden, die ihnen hilft, das Rauchen ganz aufzugeben“, sagt Markus Lindblad.
Ihre Stimme kann einen Unterschied machen!
Der spanische Vorschlag befindet sich derzeit in der Konsultationsphase, und jeder kann bis zum 13. Dezember eine Stellungnahme abgeben.
- • Meinungen können an informacion_publica@sanidad.gob.es mit dem Betreff DG/87/24 APORTACIONES + IHR NAME geschickt werden.
- • Wichtige Argumente hervorheben: Weisen Sie auf die negativen Konsequenzen eines Geschmacksverbots hin, wie die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die Schadensbegrenzung. Teilen Sie Ihre persönliche Geschichte darüber, wie Nikotinprodukte mit Geschmack Ihnen geholfen haben, mit dem Rauchen aufzuhören.
- • Botschaft verbreiten: Informieren Sie andere Verbraucher über die Konsultation und ermutigen Sie sie zur Teilnahme.
Handeln Sie jetzt – Ihre Stimme kann etwas bewirken!
Was enthält der Vorschlag?
Für E-Zigaretten:
- 1. Regulierung der Nikotinabgabe: Geräte müssen während des normalen Gebrauchs eine gleichmäßige Dosis Nikotin abgeben.
- 2. Sicherheitsmaßnahmen: Produkte müssen kindersicher, auslaufsicher und manipulationssicher sein.
- 3. Geschmacksverbot: Nur Geschmacksstoffe, die einen „Tabakgeschmack“ erzeugen, sind in E-Liquids erlaubt.
Für Nikotinbeutel:
- 1. Beschränkung des Nikotingehalts: Nikotinbeutel dürfen nicht mehr als 0,99 mg Nikotin pro Beutel enthalten, was effektiv alle aktuellen Produkte verbietet.
- 2. Einschränkungen bei Zusätzen: Zusätze, die die Nikotinaufnahme erleichtern, wie Koffein, Taurin, CBD oder andere stimulierende Substanzen, werden verboten.
- 3. Geschmacksverbot: Nur „Tabakgeschmacksstoffe“ sind erlaubt.
Konsequenzen eines Geschmacksverbots
Ein Geschmacksverbot wird oft als Maßnahme zur Reduzierung des Nikotinkonsums bei Jugendlichen angeführt. Es gibt jedoch viele unerwünschte und schädliche Folgen:
- • Steigende Raucherzahlen: Viele ehemalige Raucher nutzen Produkte mit Geschmack, um nicht zu Zigaretten zurückzukehren. Ein Verbot könnte sie zurück zum Rauchen zwingen, was den Bemühungen zur Schadensbegrenzung entgegenwirkt.
- • Schwarzmarkt und Jugendzugang: Verbote neigen dazu, einen unregulierten Markt zu fördern, wodurch unsichere Produkte für Jugendliche leichter zugänglich werden.
- • Wirtschaftliche Konsequenzen: Ein Geschmacksverbot würde Unternehmen und Arbeitsplätze in der Branche für schadensbegrenzende Produkte stark beeinträchtigen.
- • Gesundheitsrisiken: Der Ersatz regulierter Produkte durch unsichere, unregulierte Alternativen könnte zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen.
Probleme mit Klarheit und Umsetzbarkeit
Der Vorschlag enthält keine klaren Richtlinien dafür, wie ausschließlich „Tabakgeschmacksstoffe“ definiert und hergestellt werden sollen. Spanien erwägt die Einführung einer „Whitelist“ für Inhaltsstoffe, ähnlich dem gescheiterten System in den Niederlanden, das Innovation und Wahlfreiheit der Verbraucher stark einschränkt.
Für Nikotinbeutel ist die vorgeschlagene Nikotinmenge von 0,99 mg pro Beutel so niedrig, dass die gesamte Produktkategorie verschwinden könnte. Dies würde indirekt traditionelle Tabakprodukte begünstigen, indem sicherere Alternativen entfernt werden.
Warum das für die gesamte EU wichtig ist
Wenn Spanien diese Maßnahmen umsetzt, könnte dies einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Sollten weitere EU-Länder nachziehen, könnte die EU-Kommission ein harmonisiertes Geschmacksverbot in der gesamten Union durchsetzen. Dies wäre ein schwerer Rückschlag für die Wahlfreiheit der Verbraucher und schadensbegrenzende Strategien.
Wie Sie Einfluss nehmen können
Der spanische Vorschlag stellt eine große Bedrohung für die Schadensbegrenzung und das Recht der Verbraucher dar, sicherere Alternativen zu wählen. Indem wir jetzt handeln, können wir Millionen von Verbrauchern schützen, innovative Produkte bewahren und die EU daran hindern, eine noch restriktivere Politik zu verfolgen.
Lassen Sie uns unsere Stimmen erheben und sicherstellen, dass Schadensbegrenzung ein zentraler Bestandteil der Gesundheitspolitik bleibt!