Der Zweck eines Vermarktungsverbots für Tabakerzeugnisse besteht darin, dass niemand, der nicht selbstständig eine entsprechende Verkaufsstelle aufsucht, mit Tabak- und Nikotinerzeugnissen in Berührung kommt. Aber jeder, der einen Lebensmittelladen besucht, um ein Eis zu kaufen, ist gleichzeitig der Möglichkeit ausgesetzt, Tabakprodukte zu kaufen. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt es wesentlich größere Möglichkeiten, den Zweck eines Vermarktungsverbots zu erhalten und zu erreichen.
Der Grund dafür ist, dass im elektronischen Handel, anders als beispielsweise in einem Lebensmittelgeschäft, nur Kunden aktiv eine digitale Verkaufsstelle aufsuchen, um ein bestimmtes Tabak- oder Nikotinerzeugnis zu kaufen. Daher ist keine Person versehentlich der Vermarktung von Tabakerzeugnissen auf einer E-Commerce-Website ausgesetzt, im Gegensatz zu einem stationären Geschäft.
Wir fordern eine Politik, die wettbewerbsneutrale Marketingregeln sicherstellt und den elektronischen Handel als das ansieht, was er ist: ein sicherer Ort für den Verkauf von Waren, an dem sich der Verbraucher aktiv dafür entscheiden kann, einer Form von Marketing ausgesetzt zu werden. Heute gibt es auch technische Lösungen für eine sichere Altersüberprüfung beim Online-Kauf von Produkten. Dadurch wird effektiv sichergestellt, dass keine Minderjährigen Tabak- oder Nikotinprodukte online kaufen können, während die Verantwortung für die Ausweiskontrolle den einzelnen Kassieren überlassen wird.
✅ Zulassung des Online-Verkaufs von weniger schädlichen Nikotinerzeugnissen im EU-Binnenmarkt.
✅ Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität zwischen stationärem und digitalem Handel in Studien, Rechtsvorschriften, Umsetzung und Durchsetzung.
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